Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Angebote & Dienstleistungen von OP DJ- & Eventservice, im Folgenden: Auftragnehmer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden geltenden AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Von diesen AGBs abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
1.3. Sollten einzelne Punkte der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Auftraggeber verwendet für die Auftragserteilung die vom Auftragnehmer bereitgestellte Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle relevanten Daten bereitzustellen und die Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
2.2. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
2.3. Mündliche Auftragserteilungen müssen zu ihrer Gültigkeit in schriftlich festgehalten werden.
3. Produktionsbedingungen
3.1. Der Umfang, die Ausführung des Dienstleistungsauftrages sowie bereitzustellendes Equipment, werden im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart.
3.2. Der Auftragnehmer benötigt zur Erbringung von Leistungen unter anderem folgende Informationen:
- Art der Veranstaltung
- Veranstaltungsort / Location / Adresse
- Datum der Veranstaltung
- Details zum Ablauf bzw. organisatorische Rahmenbedingungen
- Dauer der gewünschten Leistungserbringung
- Informationen zum gewünschten Programm bzw. musikalische Schwerpunkte
- Informationen zu bereits vorhandenem oder externen Equipment
- Veranstaltungsort / Location / Adresse
- Datum der Veranstaltung
- Details zum Ablauf bzw. organisatorische Rahmenbedingungen
- Dauer der gewünschten Leistungserbringung
- Informationen zum gewünschten Programm bzw. musikalische Schwerpunkte
- Informationen zu bereits vorhandenem oder externen Equipment
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese wahrheitsgemäß und vollständig (bereits bei Vertragsabschluss, sofern diese dem Auftraggeber bereits bekannt sind) anzugeben.
3.4. Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Spezielle Anforderungen zur Leistung / musikalischen Umsetzung, sind vom Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Leistungserbringung bekannt zu geben. Verspätet geäußerte Anforderungen können, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche aus nicht erfüllten Anforderungen, welche verspätet kommuniziert wurden.
3.6. Musikwünsche können auch während der Veranstaltung geäußert werden. Der DJ versucht diese nach Möglichkeit zu erfüllen. Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche aus nicht erfüllten Musikwünschen zu.
3.7. Der Auftraggeber übernimmt die Bereitstellung von Getränken und Essen an den Aufführungstagen (am Veranstaltungsort).
3.8. Der Auftragnehmer stellt die ggf. im Angebot vereinbarte Technik bereit und sorgt für die volle Funktionsfähigkeit. Im Falle von extern zur Verfügung gestellter Technik hat mindestens die Bereitstellung des internationalen Club Standards zu erfolgen (2x Pioneer CDJ 2000NXS2, 1x DJM 900 NXS2 inkl. Verkabelung, DJ Monitor, Mikrophon und DJ Tisch)
3.9. Der Auftragnehmer hat im Falle der Bereitstellung von technischem Equipment für zeitgerechten Auf- & Abbau zu sorgen. Der Abbau erfolgt sofern nicht anders vereinbart direkt nach Beendigung der Tätigkeit. Im Falle einer kurzfristig festgelegten Leistungsverlängerung, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein ordnungsgemäßer & fristgerechter Abbau möglich ist.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1. Alle Preisangaben des Auftragnehmers werden in EURO (€) angegeben. Mit dem im Angebot vereinbarten Entgelt sind sämtliche Honorare und Kosten (Fahrt, Transport, Technik) des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Aufführung/Darbietung abgegolten. Dazu gehören insbesondere auch die Kosten für das vom Auftragnehmer zu stellende künstlerische Personal (sofern im Leistungsumfang vereinbart) sowie sämtliche für die Erfüllung dieses Vertrages zu entrichtenden Steuern, Abgaben und Versicherungen.
4.2 Der Auftraggeber stimmt einer elektronischen Rechnungslegung zu.
4.3. Das Honorar ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu bezahlen.
4.4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die angeforderten Leistungen nach Erbringung in Rechnung.
4.5. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar seitens Auftraggeber spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung zu überweisen.
4.6. Bei Zahlungsverzug werden der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen verrechnet.
4.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen. Kommt der Auftraggeber dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zu stornieren und die angegebenen Stornogebühren geltend zu machen.
5. Vertragserfüllung
5.1. Der Auftragnehmer hat die Leistung persönlich zu vollbringen.
5.2. Der Auftragnehmer wird von seiner Leistung frei, wenn sie ihm unmöglich ist (z.B. durch Krankheit) oder unter Abwägung der seiner Tätigkeit entgegenstehenden Hürden mit dem Leistungsinteresse des Auftraggebers nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall verliert der Auftragnehmer seinen Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
5.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Fall einer Erkrankung/Verhinderung, den Auftraggeber unverzüglich zu informie- ren und bei ersatzloser nicht-Erfüllung, etwaig getätigte Anzahlungen rückzuzahlen. Eine Vertretung, bzw. Ersatz (zu gleichwärtigen Kondi- tionen), kann seitens Auftragnehmer nicht garantiert werden.
5.4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung des Auftragnehmers bzw. durch Einflüsse aufgrund höherer Gewalt.
6. Stornierung
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich Änderungen der Veranstaltungsdaten umgehend bekannt zu geben.
6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag bis zum Beginn der Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt muss dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich übermittelt werden.
Bei Rücktritt vom Vertrag werden folgende Storno-Gebühren fällig:
- bis 90 Tage vor der Veranstaltung 20 % des Honorars
- bis 45 Tage vor der Veranstaltung 40 % des Honorars
- bis 10 Tage vor der Veranstaltung 80 % des Honorars
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Die Veranstaltung findet (sofern nicht anders vereinbart) bei jedem Wetter statt. Bei Open Air Optionen, verpflichtet sich der Auftraggeber für genügend Regen- und Sonnenschutz Sorge zu tragen. Bei Schäden an dem vom Auftragnehmer bereitgestelltem technischen Equipment, die durch mangelnden Witterungsschutz oder bewusste Beschädigung entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
7.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die angeforderte Technik des Auftragnehmers am Veranstaltungsort zulässig ist (Z.B: die Benutzung von Nebelmaschinen).
7.3. Die Zahlung von Schäden, Verunreinigungen oder Forderungen aufgrund von Ruhestörungsanzeigen, die durch die Verwendung des vom Auftragnehmers bereitgestelltem Equipment entstehen, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
7.4. Die Zahlung gegebenenfalls erforderlicher AKM Gebühren obliegt dem Veranstalter / Auftraggeber / Location.
7.5. Der Auftraggeber akzeptiert die Durchführung von Aufnahmen von Bild- & Videomaterial im Rahmen der Veranstaltung. Die erforderliche Einwilligung der Gäste, wird durch die Teilnahme an der Veranstaltung als erteilt angesehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gäste auf die Veröffentlichung der Bild- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken hinzuweisen. Ausnahmen sind dem Auftragnehmer schriftlich zu kommunizieren.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Für den zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Vertrag sowie für die aus diesem Vertrag entstehenden wechselseitigen Ansprüche gilt österreichisches Recht.
Stand: August 2024